Gewerbefahrzeuge

UVV-Prüfung in Kirchberg

Sicherheit ist Pflicht – nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch gesetzlich. Mit unserer UVV-Prüfung sind Ihre Gewerbefahrzeuge vorschriftsmäßig geprüft und lückenlos dokumentiert.

UVV-Prüfung in der KFZ Werkstatt Kirchberg

UVV-Prüfung – gesetzliche Pflicht für Gewerbetreibende

Als Unternehmer tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit Ihrer Fahrzeugflotte. Die UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 stellt sicher, dass alle gewerblich genutzten Fahrzeuge den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Wir führen die Prüfung gewissenhaft durch und erstellen eine vollständige Dokumentation.

  • Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile nach DGUV Vorschrift 70
  • Detailliertes Prüfprotokoll mit Mängeldokumentation
  • Sofortige Mängelbeseitigung auf Wunsch direkt vor Ort
  • Prüfplakette und Nachweis für die Berufsgenossenschaft
  • Für PKW, Transporter, LKW und Sonderfahrzeuge

Preis auf Anfrage – wir beraten Sie gerne persönlich.

So läuft es ab

1

Termin vereinbaren

Kontaktieren Sie uns mit Angaben zu Ihren Fahrzeugen – wir planen die Prüfung flexibel nach Ihrem Betriebsablauf.

2

Umfassende Prüfung

Unsere Fachkräfte prüfen Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Bereifung, Rahmen und alle sicherheitsrelevanten Komponenten Ihres Fahrzeugs.

3

Dokumentation & Protokoll

Sie erhalten ein lückenloses Prüfprotokoll mit allen Ergebnissen – bereit für die Berufsgenossenschaft und Ihre Unterlagen.

4

Mängelbeseitigung

Festgestellte Mängel beheben wir auf Wunsch direkt in unserer Werkstatt – schnell und zuverlässig, damit Ihr Fahrzeug sofort wieder einsatzbereit ist.

Warum wir?

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Fachbetrieb

Qualifizierte KFZ-Fachkräfte führen Ihre UVV-Prüfung fachgerecht und nach aktuellen Vorschriften durch.

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Lückenlose Dokumentation

Rechtssichere Prüfprotokolle und Nachweise für Berufsgenossenschaft und Behörden.

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Alle Fahrzeugtypen

Vom Firmenwagen über Transporter bis zum LKW – wir prüfen Ihre gesamte Flotte.

Schnelle Mängelbeseitigung

Festgestellte Mängel beheben wir direkt vor Ort – minimale Standzeiten für Ihre Fahrzeuge.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die UVV-Prüfung.

Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 70 für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge. Jeder Unternehmer, der Firmenfahrzeuge, Transporter, LKW oder Baumaschinen einsetzt, ist zur regelmäßigen Prüfung verpflichtet. Als Fachbetrieb führen wir die UVV-Prüfung fachgerecht durch und stellen sicher, dass Ihre Fahrzeuge den Arbeitsschutzbestimmungen der Berufsgenossenschaft entsprechen. Ohne gültige UVV-Prüfung riskieren Sie Bußgelder und den Verlust des Versicherungsschutzes bei Unfällen.
Die UVV-Prüfung muss gemäß DGUV Vorschrift 70 mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Bei besonders beanspruchten Fahrzeugen oder bestimmten Fahrzeugtypen wie Baumaschinen können kürzere Prüfintervalle vorgeschrieben sein. Wir empfehlen Ihnen, den Prüftermin rechtzeitig zu planen, damit es nicht zu Ausfallzeiten kommt. Gerne erinnern wir Sie an den nächsten fälligen Termin – kontaktieren Sie uns einfach und wir koordinieren alles für Sie.
Bei der UVV-Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile Ihres Fahrzeugs systematisch überprüft. Dazu gehören Bremsen, Lenkung, Beleuchtungsanlage, Bereifung, Rahmen, Aufbau und sämtliche Sicherheitseinrichtungen wie Gurte und Spiegel. Auch die Funktion von Warnleuchten, Signaleinrichtungen und Ladungssicherungspunkten wird kontrolliert. Jeder festgestellte Mangel wird im Prüfprotokoll dokumentiert und muss vor der nächsten Nutzung behoben werden.
Die Kosten für eine UVV-Prüfung hängen vom Fahrzeugtyp, der Größe und dem Umfang der Prüfung ab. Einen PKW oder Transporter prüfen wir in der Regel innerhalb von ein bis zwei Stunden. Bei Sonderfahrzeugen oder Fahrzeugen mit Aufbauten kann der Aufwand höher sein. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot – wir beraten Sie transparent und fair, ganz ohne versteckte Kosten.
Wer die UVV-Prüfung versäumt, riskiert empfindliche Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft und kann bei einem Arbeitsunfall den Versicherungsschutz verlieren. Im schlimmsten Fall haften Sie als Unternehmer persönlich für Schäden, die durch ein nicht geprüftes Fahrzeug entstehen. Außerdem kann die Berufsgenossenschaft den Einsatz des Fahrzeugs untersagen. Wir empfehlen daher dringend, die jährliche Prüfung einzuhalten – vereinbaren Sie am besten rechtzeitig einen Termin bei uns.
Ja, nach jeder UVV-Prüfung erhalten Sie ein detailliertes Prüfprotokoll, das alle geprüften Bauteile, deren Zustand und eventuelle Mängel dokumentiert. Dieses Protokoll dient als rechtssicherer Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft und sollte in Ihren Unterlagen aufbewahrt werden. Zusätzlich bringen wir eine Prüfplakette am Fahrzeug an, die das Prüfdatum und den nächsten Prüftermin anzeigt. So haben Sie alles für eine lückenlose Dokumentation Ihrer Fahrzeugflotte.
Selbstverständlich prüfen wir auch Fahrzeugflotten mit mehreren Fahrzeugen – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum größeren Fuhrpark. Wir stimmen die Termine flexibel auf Ihren Betriebsablauf ab, damit die Standzeiten Ihrer Fahrzeuge minimal bleiben. Bei regelmäßigen Flottenprüfungen erstellen wir einen Prüfplan, der alle Fahrzeuge und Termine übersichtlich erfasst. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihren Betrieb.
Die Hauptuntersuchung (HU/TÜV) ist eine gesetzliche Prüfung für alle Fahrzeuge im Straßenverkehr und prüft die Verkehrssicherheit. Die UVV-Prüfung hingegen ist speziell für gewerblich genutzte Fahrzeuge vorgeschrieben und prüft zusätzliche arbeitsschutzrelevante Aspekte nach DGUV Vorschrift 70. Beide Prüfungen ersetzen sich nicht gegenseitig – als Gewerbetreibender benötigen Sie also beide. In unserem Fachbetrieb können wir beide Prüfungen durchführen und bei Bedarf auch kombinieren, um Ihnen Zeit zu sparen.

Jetzt UVV-Prüfung vereinbaren

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die UVV-Prüfung Ihrer Gewerbefahrzeuge.